Senec-Batteriespeicher

Hilfe vom Batterie-Experten

Der Batterieheimspeicher-Hersteller Senec hat im März 2022 nach drei verheerenden Bränden und Explosionen von Speichern der Baureihe SENEC.home alle der über 70.000 Speichersysteme in Deutschland deaktiviert.

Das Unternehmen behauptet, die Brandursachen inzwischen behoben zu haben. Unzählige Kunden berichten jedoch bis heute von Fernabschaltungen und weiteren besorgniserregenden Vorfällen. Das Unternehmen ignoriert viele der Beschwerden über Monate und reagiert häufig erst auf Anwaltsschreiben.

Kunden haben Recht auf Wiederinbetriebnahme

Betroffene Kunden mit deaktivierten Speichern müssen sich das nicht bieten lassen. Sie haben vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf unverzügliche Reparatur und Wiederinbetriebnahme. Wir helfen Ihnen, diese Rechte durchzusetzen.

Rechtsanwalt Jochen Schanbacher hat bereits über hundert Senec-Kunden deutschlandweit vertreten. Er ist mit den technischen Ursachen der Mängel der Nickel-Cobalt-Lithium-Batterien bestens vertraut und kennt die rechtlichen Mittel zur Durchsetzung der Kundenrechte.

Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Wurde auch Ihr Speicher deaktiviert oder weist sonstige Mängel auf? Dann schaffen Sie jetzt Rechtssicherheit und nutzen Sie Ihre Gelegenheit zu einer kostenlosen Beratungsgespräch mit unserem Batterie-Experten. Wir erörtern Ihren Fall und erläutern Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie wir Ihren Anspruch auf einen funktionsfähigen Speicher effizient durchsetzen. Rechtsschutzversicherte Mandanten profitieren zudem von unserem kostenlosen Deckungsservice.

Hintergründe der Fernabschaltung​

Von den Fernabschaltungen betroffen sind Speicher des Typs SENEC.home V2 und V3 in allen Ausführungen.

Die  Modelle enthalten Zellmodule des Herstellers BMZ, in denen es produktions- und alterungsbedingt zu „brandgefährlichen“ Kurzschlüssen kommen kann. Senec will Brände verhindern, indem Speicher automatisch fernabgeschaltet werden, wenn eine Software Spannungsdifferenzen durch defekte Batteriezellen  erkennt.

Im Fall einer Fernabschaltung muss das Modul mit den beschädigten Zellen ausgetauscht werden. Viele Kunden warten jedoch monatelang vergeblich auf ein Ersatzmodul, weil Senec aufgrund der Vielzahl betroffener Speicher der Austausch der Module nicht zeitnah gelingt.

Betroffene Kunden haben einen Anspruch auf unverzüglichen Austausch der beschädigten Module gegen den Fachpartner aus ihrem Kaufvertrag sowie gegen Senec auf Grundlage der 10- bis 20jährigen Bauteile- und Kapazitätsgarantie.

„Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Lieferengpässe oder zwischenzeitlich versprochene „Kulanzzahlungen“ für den Nutzungsausfall befreien Senec und die Fachpartner nicht von ihrer Pflicht, die Speicher sofort wieder in Betrieb zu nehmen. Wochen- oder gar monatelange Wartezeiten muss daher kein Kunde akzeptieren. Äußerstenfalls können Kunden sogar vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe des Speichers gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Rechtsanwalt Jochen Schanbacher hat bereits über 100 Senec-Kunden beraten und ihren Anspruch auf Wiederinbetriebnahme der Speicher sowie weitere Rechte durchgesetzt. 

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Rechtsverfolgung wegen der defekten Speicher.

Manche Versicherungen versuchen zwar, die  Kostenübernahme unter Verweis auf Immobilien- oder Photovoltaikausschlüsse abzulehnen. Dies hat aber in der Regel keinen Erfolg. Hier haben unsere Experten bereits erfolgreiche Schiedsverfahren gegen Rechtsschutzversicherungen vor dem Versicherungsombudsmann geführt und die Versicherer zur Zahlung verpflichtet. Betroffene Kunden sollten dennoch am besten bereits die Kostenanfrage durch einen Rechtsanwalt durchführen lassen, um den Argumenten der Rechtsschutzversicherer präventiv zu begegnen.

Wir übernehmen diese Deckungsanfrage kostenlos für Sie.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, so muss Senec sowie Ihr Fachpartner Ihre  Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz übernehmen. In diesen Fällen machen wir unsre Kosten für Sie direkt mit dem Anspruch auf unverzügliche Wiederinbetriebnahme geltend.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten in einer kostenlosen Erstberatung.

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