Mängel nach dem Autokauf?
Händler mauert?
Wir setzen Ihren Verkäufer unter Zugzwang.
Als Rechtsanwaltskanzlei setzen wir Ihr Recht durch und sorgen dafür, dass Ihr Händler für die Mängel an Ihrem Fahrzeug geradesteht – Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung.
Sie haben viel Geld in Ihr Fahrzeug investiert – und jetzt? Statt entspannter Mobilität nur Ärger: Mängel, die der Händler kleinredet, Werkstatttermine ohne Ergebnis und Nachbesserungen, die sich endlos hinziehen.
Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Ob fachgerechte Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufs.
Sie tragen kein Kostenrisiko! Die Erstberatung ist kostenlos – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung!
Abgeschlossene Fälle unserer Mandanten
Rückabwicklung durchgesetzt
Ein als unfallfrei verkaufter Gebrauchtwagen wies einen verschwiegenen Unfallschaden auf. Wir setzten die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags samt Erstattung durch.
Reparaturkosten erstattet
Kurz nach Übergabe trat an einem Gebrauchtwagen ein Getriebeschaden auf. Über die gesetzliche Gewährleistung holten wir die vollen Reparaturkosten zurück.
Neulieferung erreicht
Ein Neuwagen zeigte immer wieder dieselben Mängel. Nach mehreren gescheiterten Nachbesserungen erwirkten wir die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.
Das sagen unsere Mandanten
Bartolome Pross
Das Verfahren wurde mit einem Vergleich erfolgreich abgeschlossen.
Kim Schülke
Erstberatung war zielführend und es konnte sogleich außergerichtlich ein Tausch durch den Verkäufer erreicht werden.
Tobias Dahlhaus
Herr Schanbacher hat die Wiederinstandsetzung schnell, unkompliziert und erfolgreich vorangetrieben.
Probleme nach dem Autokauf?
Sie wollten ein zuverlässiges Fahrzeug und entspannte Mobilität.
Genau deshalb haben Sie sich für diesen Kauf entschieden. Doch jetzt?
Der vermeintlich seriöse Händler entpuppt sich als Albtraum:
Das Fahrzeug hat Mängel, steht immer wieder in der Werkstatt – und Sie verlieren Zeit, Nerven und Geld.
Dazu kommt der endlose Stress:
Stunden in Telefonschleifen, Werkstatttermine ohne Ergebnis und immer wieder leere Versprechungen.
Und das ist kein Einzelfall!
Die Erfahrung zeigt: Mängel beim Autokauf sind häufig – und werden von Händlern oft hartnäckig abgewimmelt.
Der Grund? Viele Händler setzen darauf, dass Käufer ihre Rechte nicht kennen oder den Aufwand scheuen. Mängel werden kleingeredet, Nachbesserungen verschleppt, Fristen ignoriert – und am Ende sind Sie derjenige, der auf dem Schaden sitzenbleibt.
Aber: Wenn der Druck auf den Händler groß genug ist, hat er keine andere Wahl, als Ihre Ansprüche endlich zu erfüllen.
Was Sie tun können, um zu Ihrem Recht zu kommen
Sie haben Rechte – und die sollten Sie auch einfordern. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug zu übergeben. Treten Mängel auf, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufs. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verkäufer muss für Mängel einstehen.
Doch warum passiert nichts? Weil viele Händler darauf setzen, dass Sie irgendwann aufgeben. Termine werden verschoben, Mängel bestritten, Zuständigkeiten hin- und hergeschoben – und am Ende bleibt alles liegen.
Aber:
Wenn der Druck auf den Händler groß genug ist, hat er keine andere Wahl, als Ihre Ansprüche endlich zu erfüllen.
Druck erzeugen mit Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei
Als Privatperson stoßen Sie oft auf taube Ohren. Doch wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, ändert sich das sofort. Warum? Weil Händler genau wissen: Bei berechtigten Mängelansprüchen haben sie rechtlich kaum eine Handhabe. Der Druck durch eine anwaltliche Vertretung ist enorm – und genau das bringt Bewegung in festgefahrene Situationen.
Sie tragen kein Kostenrisiko
Kostenlose Fallprüfung
Bevor wir aktiv werden, prüfen wir Ihren Fall unverbindlich und kostenlos. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren. Nur wenn klar ist, dass Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzbar sind, gehen wir den nächsten Schritt.
Klare Rechtslage – Kosten trägt die Gegenseite
Klare Rechtslage –
Kosten trägt die Gegenseite
Die Rechtslage ist auf Ihrer Seite: Der Verkäufer hat seine Pflichten klar verletzt und wird dafür zur Verantwortung gezogen. Da die Gegenseite keine Chance hat, werden alle anfallenden Kosten direkt dem Verkäufer in Rechnung gestellt – nicht Ihnen.
Heißt für Sie:
Auch ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie keine Kosten.
SPL Rechtsanwälte:
Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Mit über 1000 vertretenen Mandanten haben wir bereits zahlreiche Fälle erfolgreich abgeschlossen.
Ihre Vorteile mit uns:
Unsere Anwälte beschäftigen sich ausschließlich mit Mängelrechten beim Fahrzeugkauf. Wir kennen die einschlägigen Gesetzesnormen und wissen genau, welche Ansprüche Ihnen zustehen – selbst solche, die andere Kanzleien oft übersehen.
Wir setzen klare Fristen und fordern die Erfüllung Ihrer Gewährleistungsrechte – und zwar mit Nachdruck. Bereits nach 24 Stunden steht der Händler unter Zugzwang, und mit einer klaren Frist bleibt ihm kaum Spielraum, um weiter auszuweichen.
Wir kennen die typischen Strategien von Autohäusern und Händlern und wissen genau, an wen wir uns wenden müssen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Weil wir bereits zahlreiche Fälle erfolgreich abgeschlossen haben, sorgt allein unser Name bei der Gegenseite für Aufmerksamkeit und Respekt.
Das Ergebnis: Ihre Rechte werden durchgesetzt und Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Ob Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung und Erstattung.
Diese Fälle haben wir bereits
erfolgreich abgeschlossen
Verschwiegener Unfallschaden – Gebrauchtwagenkauf
Ausgangssituation:
Unser Mandant kaufte einen als unfallfrei angepriesenen Gebrauchtwagen. Nach der Übergabe stellte sich ein erheblicher, verschwiegener Unfallschaden heraus. Der Händler zeigte keine Bereitschaft einzulenken.
Vorgehen:
Wir wiesen den arglistig verschwiegenen Mangel nach und erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag. Parallel machten wir Schadensersatzansprüche geltend.
Ergebnis: Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt. Unser Mandant erhielt den vollständigen Kaufpreis zurück – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, zuzüglich Zinsen.
Getriebeschaden kurz nach Kauf – Gewährleistung
Ausgangssituation:
Unser Mandant kaufte einen Gebrauchtwagen, bei dem wenige Wochen nach Übergabe ein erheblicher Getriebeschaden auftrat. Der Verkäufer verwies auf normalen Verschleiß und lehnte jede Verantwortung ab.
Vorgehen:
Wir machten geltend, dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war, und setzten dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung. Nach fruchtlosem Ablauf forderten wir die Übernahme der Reparaturkosten.
Ergebnis: Der Verkäufer übernahm die vollständigen Reparaturkosten. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung konnte unser Mandant seine Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen.
Wiederkehrende Mängel am Neuwagen – Neulieferung
Ausgangssituation:
Unser Mandant kaufte einen Neuwagen, der immer wieder dieselben Mängel zeigte. Trotz mehrerer Werkstattaufenthalte blieb das Problem bestehen.
Vorgehen:
Wir machten geltend, dass die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, und forderten die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.
Ergebnis: Der Hersteller lieferte ein mangelfreies Neufahrzeug. Unser Mandant erhielt ein einwandfreies Fahrzeug – ohne weitere Kosten.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Ihr Zeitaufwand: 45 Minuten
Vorbereitung
Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen die wichtigsten Dokumente: den Kaufvertrag, das Inserat bzw. die Fahrzeugbeschreibung sowie bereits geführten Schriftverkehr mit dem Händler.
Anspruchsschreiben
Wir setzen innerhalb von 24 Stunden ein Anspruchsschreiben auf, das dem Händler zugestellt wird, und setzen eine klare Frist zur Mängelbeseitigung.
Reaktion der Gegenseite
In den meisten Fällen reagiert die Gegenseite innerhalb der Frist von 2 Wochen. Sollte das nicht passieren, unterstützen wir Sie natürlich auch bei weiteren Schritten.
Anspruchsschreiben
Wir setzen innerhalb von 24 Stunden ein Anspruchsschreiben auf, das dem Händler zugestellt wird, und setzen eine klare Frist zur Mängelbeseitigung.
So können Sie mit uns arbeiten
Bevor wir aktiv werden, analysieren wir Ihren Fall genau. Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche rechtlich einwandfrei bestehen und ob es sich lohnt, diese weiterzuverfolgen. Dabei klären wir, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Sie am besten unterstützen können. Sollte Ihr Fall nicht erfolgversprechend sein, empfehlen wir Ihnen alternative Vorgehensweisen.
Über uns
Mit einer klaren Spezialisierung auf Mängelrechte beim Fahrzeugkauf und über 1.000 erfolgreich abgeschlossene Fälle setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Jochen Schanbacher
Herr RA Schanbacher ist für die strategische Geschäftsentwicklung und die Fallanalyse zuständig. Er prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine sichere Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.
Thomas Lay
Herr RA Lay hält die Verfahren am Laufen. Im Prozess kümmert er sich um die effektive Rechtsdurchsetzung und Verhandlung mit den Herstellern und Lieferanten.
Nina Seybold
Frau Seybold kümmert sich um das Kanzleimanagement und schafft die organisatorischen Grundlagen für unsere Arbeit.
Julia Sonnleitner
Frau Sonnleitner organisiert den Kundensupport und sorgt dafür, dass alle administrativen Abläufe reibungslos funktionieren.
Prof. Dr. Peter Schanbacher
Als Professor an der Hochschule Furtwangen unterstützt uns Herr Schanbacher mit technischer Expertise und Legal Tech.
Julia Sonnleitner
Frau Sonnleitner organisiert den Kundensupport und sorgt dafür, dass alle administrativen Abläufe reibungslos funktionieren.
Prof. Dr. Peter Schanbacher
Als Professor an der Hochschule Furtwangen unterstützt uns Herr Schanbacher mit technischer Expertise und Legal Tech.
Jochen Schanbacher
Herr Schanbacher ist für die strategische Geschäftsentwicklung und die Fallanalyse zuständig. Er prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine sichere Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.
Thomas Lay
Herr Lay hält die Verfahren am Laufen. Im Prozess kümmert er sich um die effektive Rechtsdurchsetzung und Verhandlung mit den Herstellern und Lieferanten.
Nina Seybold
Frau Seybold kümmert sich um das Kanzleimanagement und schafft die organisatorischen Grundlagen für unsere Arbeit.
Julia Sonnleitner
Frau Sonnleitner organisiert den Kundensupport und sorgt dafür, dass alle administrativen Abläufe reibungslos funktionieren.
Prof. Dr. Peter Schanbacher
Als Professor an der Hochschule Furtwangen unterstützt uns Herr Schanbacher mit technischer Expertise und Legal Tech.
Jochen Schanbacher
Herr Schanbacher ist für die strategische Geschäftsentwicklung und die Fallanalyse zuständig. Er prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine sichere Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.
Thomas Lay
Herr Lay hält die Verfahren am Laufen. Im Prozess kümmert er sich um die effektive Rechtsdurchsetzung und Verhandlung mit den Herstellern und Lieferanten.
Nina Seybold
Frau Seybold kümmert sich um das Kanzleimanagement und schafft die organisatorischen Grundlagen für unsere Arbeit.
Julia Sonnleitner
Frau Sonnleitner organisiert den Kundensupport und sorgt dafür, dass alle administrativen Abläufe reibungslos funktionieren.
Prof. Dr. Peter Schanbacher
Als Professor an der Hochschule Furtwangen unterstützt uns Herr Schanbacher mit technischer Expertise und Legal Tech.
Bekannt aus:
Unser Standort in Stuttgart
Unsere Kanzlei befindet sich zentral in der Königstraße in Stuttgart. Von hier aus betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland.
Ein persönlicher Besuch bei uns ist möglich, aber nicht erforderlich. Dank unserer digitalen Prozesse können wir Ihre Anliegen bequem telefonisch besprechen.
Falls Sie ein persönliches Treffen bevorzugen, heißen wir Sie gerne in unseren Räumlichkeiten willkommen.
Häufige Fragen zur Rechtsanwaltskanzlei SPL
Wenn Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, sollten Sie den Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Bleibt diese ungenutzt, haben Sie weitere Rechte wie Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, diese Ansprüche professionell und rechtlich fundiert durchzusetzen.
Bei einem mangelhaften Fahrzeug haben Sie verschiedene Gewährleistungsrechte, darunter:
- Nachbesserung (Reparatur) des Mangels
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises
- Schadensersatz für finanzielle Verluste
- Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und setzen diese durch – rechtssicher und ohne Kostenrisiko für Sie.
- Verschwiegene Vorschäden: Wenn ein als unfallfrei verkauftes Fahrzeug einen Unfall- oder Vorschaden hatte.
- Technische Mängel: Bei Defekten an Motor, Getriebe, Elektronik oder anderen Bauteilen.
- Fehlgeschlagene Nachbesserung: Wenn der Händler den Mangel trotz mehrerer Versuche nicht behebt.
- Falsche Angaben: Bei unrichtigen Angaben zu Laufleistung, Ausstattung oder Zustand.
- Rückabwicklung: Wenn Sie den Kauf rückgängig machen und Ihr Geld zurück möchten.
- Schadensersatz: Wenn Ihnen durch den Mangel finanzielle Schäden entstehen.
Als spezialisierte Kanzlei setzen wir Ihren Händler rechtlich unter Druck. Wir prüfen Ihren Fall, sichern Ansprüche und setzen Fristen, die rechtlich bindend sind. Reagiert der Händler nicht, leiten wir weitere rechtliche Schritte ein, um Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere Erfahrung sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – ohne weiteren Stress oder Kosten für Sie.
Nein, Sie tragen kein Kostenrisiko. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und stellen alle anfallenden Kosten der Gegenseite in Rechnung. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung. Aber auch ohne Versicherung trägt die Gegenseite die Kosten.
Sollte der Händler nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, leiten wir weitere rechtliche Schritte ein. Dazu gehören Klageverfahren oder die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Natürlich stimmen wir jeden Schritt gemeinsam mit Ihnen ab.
Wir sind auf Mängelrechte beim Fahrzeugkauf spezialisiert und haben über 1.000 Fälle erfolgreich abgeschlossen. Dank unserer Erfahrung kennen wir die typischen Strategien von Händlern und ihre Schwachstellen. Das sorgt für schnelle Reaktionen – ohne Kostenrisiko für Sie.