Verbraucherschutz für Photovoltaikanlagen
Rechtsanwälte für erneuerbare Energien klären auf
Die Photovoltaikanlage ist bestellt, die Anzahlung geleistet und plötzlich vergehen Monate des Wartens:
Bei der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen läuft nicht immer alles glatt. Während viele Solarfachunternehmen größte Effizienz beweisen, wenn es darum geht, die Kunden zum Vertragsschluss zu bewegen, häufen sich danach oftmals Probleme bei der Lieferung und Montage. Häufig fehlen Komponenten der Anlagen oder verzögert sich die Installation aufgrund von Montageproblemen. Gerade große Solarunternehmen nutzen professionelle Vertriebsstrukturen für den Vertragsabschluss und bedienen sich für die Durchführung unzuverlässiger Subunternehmen.
Leistungsverzug kommt Kunden teuer zu stehen
Kunden, die bereits hohe Anzahlungen geleistet haben, sind zurecht verärgert, wenn die Anlagen nach monatelangem Warten nicht für die Stromerzeugung einsetzbar sind, erklärt Jochen Schanbacher, Rechtsanwalt und Experte für erneuerbare Energien. Durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme gehen den Kunden hohe Einspeisevergütungen und Stromersparnisse verloren.
„Dabei haben Kunden einen Anspruch auf fristgerechte Inbetriebnahme ihrer PV-Anlage. Es ist ratsam, sich in dieser Lage rechtlich beraten zu lassen“, empfiehlt der Verbraucherschützer. Die Rechtslage ist von verschiedenen Faktoren abhängig, und ob ein Leistungsverzug vorliegt, lässt sich erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen und der Begleitumstände feststellen.
Spezialisierte Rechtsanwälte können in vielen Fällen rasch und effizient helfen. So können Solarteuren mit anwaltlicher Inanspruchnahme verbindliche Fristen zur Inbetriebnahme der Anlage gesetzt werden. Hält der Solarteur die Frist nicht ein, können Kunden ihren Anspruch auf eine funktionierende Anlage sofort durchsetzen oder vom Vertrag gegen Erstattung des Kaufpreises zurücktreten und die Anzahlung für eine neue, häufig günstigere Anlage nutzen.
„Im äußersten Fall setzen wir den Anspruch auf Montage der Anlage gerichtlich durch“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Schanbacher. „Die Solarfachunternehmen sind nach Vertragsschluss zur zeitnahen Lieferung und Montage der PV-Anlage verpflichtet. Kommen die Händler dem nicht nach, schulden sie den Ersatz von Verzugsschäden für den Nutzungsausfall sowie Anwaltskosten. Mit dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Händler zumeist um Schadensbegrenzung und nehmen die Anlagen so schnell wie möglich in Betrieb. In den meisten Fällen reicht allerdings bereits ein außergerichtliches Anwaltsschreiben, um die Solarunternehmen zur raschen Montage der PV-Anlagen zu bewegen.
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