Verbraucherschutz für Photovoltaikanlagen

Rechtsanwälte für erneuerbare Energien klären auf

Die Photovoltaikanlage ist bestellt, die Anzahlung geleistet und plötzlich vergehen Monate des Wartens:

Bei der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen läuft nicht immer alles glatt. Während viele Solarfachunternehmen größte Effizienz beweisen, wenn es darum geht, die Kunden zum Vertragsschluss zu bewegen, häufen sich danach oftmals Probleme bei der Lieferung und Montage. Häufig fehlen Komponenten der Anlagen oder verzögert sich die Installation aufgrund von Montageproblemen. Gerade große Solarunternehmen nutzen professionelle Vertriebsstrukturen für den Vertragsabschluss und bedienen sich für die Durchführung unzuverlässiger Subunternehmen.

Leistungsverzug kommt Kunden teuer zu stehen

Kunden, die bereits hohe Anzahlungen geleistet haben, sind zurecht verärgert, wenn die Anlagen nach monatelangem Warten nicht für die Stromerzeugung einsetzbar sind, erklärt Jochen Schanbacher, Rechtsanwalt und Experte für erneuerbare Energien. Durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme gehen den Kunden hohe Einspeisevergütungen und Stromersparnisse verloren.

„Dabei haben Kunden einen Anspruch auf fristgerechte Inbetriebnahme ihrer PV-Anlage. Es ist ratsam, sich in dieser Lage rechtlich beraten zu lassen“, empfiehlt der Verbraucherschützer. Die Rechtslage ist von verschiedenen Faktoren abhängig, und ob ein Leistungsverzug vorliegt, lässt sich erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen und der Begleitumstände feststellen.

Spezialisierte Rechtsanwälte können in vielen Fällen rasch und effizient helfen. So können Solarteuren mit anwaltlicher Inanspruchnahme verbindliche Fristen zur Inbetriebnahme der Anlage gesetzt werden. Hält der Solarteur die Frist nicht ein, können Kunden ihren Anspruch auf eine funktionierende Anlage sofort durchsetzen oder vom Vertrag gegen Erstattung des Kaufpreises zurücktreten und die Anzahlung für eine neue, häufig günstigere Anlage nutzen.

„Im äußersten Fall setzen wir den Anspruch auf Montage der Anlage gerichtlich durch“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Schanbacher. „Die Solarfachunternehmen sind nach Vertragsschluss zur zeitnahen Lieferung und Montage der PV-Anlage verpflichtet. Kommen die Händler dem nicht nach, schulden sie den Ersatz von Verzugsschäden für den Nutzungsausfall sowie Anwaltskosten. Mit dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Händler zumeist um Schadensbegrenzung und nehmen die Anlagen so schnell wie möglich in Betrieb. In den meisten Fällen reicht allerdings bereits ein außergerichtliches Anwaltsschreiben, um die Solarunternehmen zur raschen Montage der PV-Anlagen zu bewegen.

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Das sagen unsere Mandanten

Tolle Lösung nach jahrelangen Stillstand
"Herr Rechtsanwalt Schanbacher hatte die rettenden Ideen und hat den Fall – nach jahrelangem Stillstand und Verschleppung durch eine vorher erfolglos beauftragte Kanzlei – zu einem guten Ende geführt."
Frank H.
Apotheker
Außerordentlich gute Zusammenarbeit!
"Die Zusammenarbeit war vom ersten Moment an ausgezeichnet gut. Mein Anliegen wurde von Herrn Schanbacher bearbeitet und den ich nur sehr empfehlen kann. Ich habe mich stets fair, auf Augenhöhe und professionell beraten gefühlt!"
Yvonne C.
Bürokauffrau
Senec-Stromspeicher
"Sehr kompetent, erstklassige Fachkenntnisse, sollte ich mal wieder einen Rechtsanwalt benötigen werden ich mich sofort wieder dahin wenden. In meinem Fall genügte ein einziges Schreiben und der Fall war geklärt. Danke!"
Roland F.
Energie- und Sanierungsberater
Hilfe bei Betrugsfall
"In meinem Fall kann ich nur sagen eine erstklassige Kanzlei. Herr Schanbacher ist weit über das normale Maß bestrebt, das Beste für seinen Mandanten zu erreichen. Immer erreichbar, immer kompetent und vor allem mit einer sehr großen Menschlichkeit. Gerne empfehle ich die Kanzlei guten Gewissens weiter. Ich möchte mich auf diesem Wege beim Herrn Schanbacher für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken."
Tatjanna C.
Intensivpflegerin

Unsere Experten für Ihren Erfolg

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